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Was pasiert wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Sollten Sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, bitte ich Sie ihn mindestens 24h vorher abzusagen. Eine Nachricht auf meiner Mailbox oder ein E-Mail genügen. Sollten Sie die 24 Stundenfrist nicht einhalten können, wird Ihnen das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Kontaktformular auf der Homepage, via Email praxis@psychotherapie-oitzinger.at oder via Telefon unter +43 660 185 2098. Sollte ich Ihren Anruf nicht sofort entgegen nehmen können, rufe ich Sie selbstverständlich zurück.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Im Bedarfsfall sind Doppeleinheiten von 100 Minuten möglich.

Wie viel kostet eine Therapiesitzung? Wie kann ich bezahlen?

Eine 50 minütige Sitzung beläuft sich auf Euro 95,- inkl. Umsatzsteuer. Dieser Betrag kann vor Ort in bar oder via Bankomatkarte bezahlt werden. Zudem besteht die Möglichkeit auf das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

Wie viel früher darf ich zur Therapiesitzung erscheinen?

Bitte erscheinen Sie pünktlich (max. 3 Minuten früher) zu Ihrer Sitzung. Da es in meiner Praxis keinen Warteraum gibt, bitte ich um Verständnis,  dass ich während laufenden Sitzungen die Türe nicht öffnen kann.

Ist die Sitzung online oder vor Ort?

Die Sitzung findet prinzipiell in meiner Ordination in der Leegasse 10/22 im 14. Bezirk statt. Bei laufenen Therapien können bei Bedarf auch Einheiten online stattfinden. Ich bitte Sie mir dies entsprechend vorher mitzuteilen, Sie erhalten einen Einmal-Link via Email.

Bezahlt die Krankenkasse etwas dazu?

Wenn Sie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten ohne Finanzierungsmodell behandelt werden, können Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenversicherung beantragen. Bei Genehmigung erstatten die Kassen einen Teil Ihrer Honorarkosten. Dies gilt für die meisten Psychotherapien, vorausgesetzt, es liegt eine krankheitswertige Störung vor.

Sie benötigen daher:

  • Ärztliche Bestätigung

  • bezahlte Honorarnote

  • Zahlungsnachweis der Honorarnote

Welche ärztliche Bestätigung brauche ich für den Zuschuss der Krankenkasse?

Für einen Zuschuss benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung vor Ihrer 2.  Psychotherapiesitzung. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Ein Allgemeinarzt kann diese Untersuchung durchführen, und es gibt ein spezielles Formular zur Bestätigung. Die Untersuchung betrifft nur körperliche Gesundheitszustände und nicht die Notwendigkeit der Psychotherapie. Eine Überweisung zum Psychotherapeuten ist nicht erforderlich.

Was muss ich bei der Krankenkasse einreichen?

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen reicht es aus, die ärztliche Bestätigung und meine Honorarnote inkl. Zahlungsnachweis bei der Krankenkasse einzureichen. Ab der elften Sitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden. Im Idealfall tun Sie dies vor der 4. Sitzung. Nachträgliche Bewilligungen sind nicht möglich. Die Krankenkasse kann bis zu 50 weitere Sitzungen unterstützen. Bei längerer Psychotherapie ist ein neuer Antrag erforderlich, bevor diese Grenze erreicht ist.

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